nd-aktuell.de / 17.07.2010 / Politik / Seite 7

Geheimdienstgesetz passierte Staatsduma

Medwedjew: Rechtsprechung wird verbessert

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB kann nach einem neuen Gesetz künftig bei Verdacht gegen Bürger offizielle Verwarnungen aussprechen.

Moskau (dpa/AFP/ND). Das von Präsident Dmitri Medwedjew initiierte Gesetz wurde am Freitag mit 354 Stimmen, vor allem aus der Regierungspartei Einiges Russland, angenommen. Es gab 96 Gegenstimmen aus den Reihen der Kommunisten und der Fraktion Gerechtes Russland. Das Gesetz muss noch im Föderationsrat verabschiedet und von Medwedjew unterzeichnet werden, bevor es in Kraft tritt.

Danach kann der FSB Bürger bei auffälligem Verhalten oder Verdacht zu einem »vorbeugenden Gespräch« vorladen und Verwarnungen aussprechen, um eine mögliche spätere Straftat »gegen die Sicherheit des Landes« zu verhindern. Nach offizieller Lesart dient das Dekret dem Kampf gegen Extremismus und Terrorismus.

Einige umstrittene Regelungen wurden im parlamentarischen Verfahren gestrichen. So dürfen Verwarnungen nicht in den Medien veröffentlicht werden. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Mahnung einzulegen.

Kritiker sehen in dem Gesetz dennoch ein Mittel zur Einschüchterung. Vor dem Duma-Gebäude wurden mindestens drei Angehörige der liberalen Partei Jabloko festgenommen. Sie hatten auf Flugblättern kritisiert, dass angesichts der auch von Medwedjew angeprangerten Justizwillkür ein solches Gesetz in den Händen des Geheimdienstes eine »Gefahr für die Gesellschaft« sei. Medwedjew verteidigte das Gesetz als »Verbesserung der Rechtsprechung«. Es sei auf seine »direkten Anweisungen« hin entworfen worden.