Prüfen, ob die Teilungserklärung stimmt!

Wohnungseigentum

u Wer eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus kaufen möchte, wird zwangsläufig mit der Teilungserklärung in Berührung kommen. Sie gibt dem Grundbuchamt gegenüber an, wie das Eigentum an einem Grundstück bzw. einem Gebäude zwischen den Eigentümern aufgeteilt ist.

In der Praxis passiert es allerdings oft, dass die Angaben in der Teilungserklärung und die Bauausführung voneinander abweichen. Der Käufer steht dann vor dem Problem, dass bei der von ihm gekauften Wohnfläche die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. Es stellt sich die Frage, welcher Anteil der Eigentümergemeinschaft gehört und welcher Anteil als Sondereigentum dem Erwerber zusteht. Die Teilungserklärung gibt aber nicht nur Auskunft über die Besitzverhältnisse, sie bildet auch die Grundlage zur Berechnung des W...


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