Wenn ein Vermächtnis viel kleiner ausfällt, als erwartet

Erbschaftssteuer

Ein Familienvater hatte in einem Testament von 2001 seine zweite Ehefrau als Erbin eingesetzt und mit notariell beurkundetem Erbvertrag seinem Sohn T. aus erster Ehe einen Betrag von 500 000 Euro vermacht. Da hatte der Mann anscheinend sein Vermögen überschätzt. Als er im Sommer 2003 starb, rückte Frau A. kein Geld heraus und erklärte, das gebe der Nachlass nicht her.

Wenigstens 200 000 Euro müsse sie zahlen, urteilte ein Gericht. Das Geld sollte allerdings nicht T. erhalten, sondern das Finanzamt. (Die Behörde hatte wegen Steuerschulden von T. dessen Anspruch auf das Vermächtnis des Vaters gepfändet.) A. zahlte in Teilbeträgen ...


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