Polizei will friedliche Demo weiter filmen

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(dpa). Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch will trotz gerichtlichen Verbots auch künftig friedliche Demonstrationen filmen lassen und hat in diesem Zusammenhang an die tragischen Ereignisse von Duisburg erinnert. Der rbb-Abendschau sagte Glietsch am Mittwoch, er werde Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen.

Das Verwaltungsgericht hatte das Filmen von friedlichen Demonstrationen für rechtswidrig erklärt. Die Polizei dürfe nur Aufnahmen machen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Gewalt gebe. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine solche Maßnahme einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Für den Fall, dass er vor Gericht nicht durchkommt, kündigte der Polizeipräsident an, er wolle das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Berliner Versammlungsgesetz zu erlassen, das der Polizei das Filmen erlaubt. Videoaufnahmen bei friedlichen Veranstaltungen seien vor allem auch aus Sicherheitsgründen nötig. Dies mache auch die Tragödie bei der Loveparade in Duisburg deutlich. Die Polizei müsse bei Panik und Zwischenfällen mit Hilfe von Videoübertragungen schnell reagieren können.

Die Kläger wollen die Berliner Polizei möglicherweise zu einem schnellen Stopp des Filmens zwingen. Das erklärte ein Sprecher der Humanistischen Union gestern. Mit einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht könnten die Kläger erreichen, dass die Polizei so lange nicht filmen darf, bis der Streit rechtskräftig entschieden sei. Dass die Polizei ihre Niederlage nicht so einfach hinnimmt, sondern das Oberverwaltungsgericht anrufen werde oder ein eigenes Landesversammlungsgesetz verlange, sei nicht überraschend.

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