Kanaldeckel- Schaden

Haftung

Wird ein Kanaldeckel auf die Fahrbahn geschleudert und beschädigt ein Auto, haftet die Straßenbehörde nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der Deckel zuvor bereits schadhaft war und dies die Behörde hätte erkennen können.

Das Landgericht Coburg wies am 9. April 2010 (Az: 14 O 822/09) eine entsprechende Klage gegen eine Straßenbehörde ab. Ein Verstoß gegen die Kontrollpflicht der Behörde lässt sich in solchen Fällen schwer nachweisen, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte der DAV.

Die Klägerin behauptete, der von einem vor ihr fahrenden Lkw hoch geschleuderte Kanaldeckel sei schon drei Tage vor de...


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