Wann steuerlich absetzbar?

Ausbildungskosten

u Das Finanzgericht Münster hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine klare Abgrenzung getroffen zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 6. Mai 2010, Az. 3 K 3347/07 F.

Im Streitfall hatte der Kläger im Rahmen des Zivildienstes über mehrere Monate eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert. Im Jahr 2005 begann er eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und zahlte hierfür über 30 000 Euro. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielte der Kläger erst ab End...


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