Streit um eine Thujahecke

Nachbarrecht

Im Mai 1996 hatte Familie S. eine Doppelhaushälfte erworben: Es gehört zu einer Wohnungseigentumsanlage. Zum Sondereigentum von Herrn S. zählt eine Gartenfläche, die schon seit 1988 von einer aus 19 Bäumen bestehenden Thujahecke eingegrenzt wird. Die Bäume erreichten 1996 eine Höhe von 7,6 Metern. Nachbarn und Miteigentümer forderten einen Rückschnitt.

Der Verwalter der Anlage organisierte eine Ortsbegehung. Im Protokoll vermerkte er, dass die Hecke »in den Himmel gewachsen«...


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