u Ein Student muss für sein Zimmer in einem Berliner Studentenheim – sofern Berlin sein Nebenwohnsitz ist – Zweitwohnungssteuer zahlen. Darauf hat die Stadt auch dann Anspruch, wenn der Student keine eigene Erstwohnung besitzt, sondern diese nur aus dem Kinderzimmer im Elternhaus besteht. (Bundesfinanzhof, Az. II R 5/08)
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176651.urteil.html