Samstag zählt nicht mit

Mietzahlung

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Wie bereits kurz im ND vom am 14. Juli (»Mehr Mieterrecht«) mitgeteilt wurde, darf der Samstag künftig nicht mitgezählt werden, wenn Mieter ihre Miete bis zum dritten Werktag eines Monats überweisen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden. Danach ist die Miete noch fristgerecht bezahlt, wenn sie erst am darauffolgenden Montag eingeht. Kündigt der Vermieter die Wohnung dennoch mit dem Argument verspäteter Mietzahlung, ist die Kündigung unwirksam. In den beiden Fällen wurden die Räumungsklagen zweier Vermieter abgewiesen. BGH, Az. VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09</p>
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