Keine Mieterhöhung
Mieterinitiative
Wenn ein Mieter selbst die Ausstattung seiner Wohnung verbessert, so darf der Vermieter das nicht als Begründung für eine Mieterhöhung verwenden.
Der Bundesgerichtshof gab einem Mieter aus Hamburg recht, der schon 1976 auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung in seine Wohnung eingebaut hatte. Im Jahr 2008 wollte die Vermieterin die Miete erhöhen. Dabei berief sie sich auf den Mietspieg...
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