So oder anders ledig

Kommentar von Regina Stötzel

Befürworter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Beispiele von gebeutelten unverheirateten Vätern anführen, die bestens für ihre Kinder sorgen möchten, aber von deren zickigen Müttern daran gehindert werden. Die Gegner des Urteils werden windige Erzeuger ins Feld führen, die nur deshalb auf ihrem Sorgerecht bestehen, um den Müttern der Kinder eins auszuwischen. Nach der gestrigen Entscheidung ist es verfassungswidrig, wenn der Vater eines unehelichen Kindes das Sorgerecht nicht bekommt, weil die Mutter das nicht möchte.

Schon verheiratete Väter sind bekanntlich recht verschieden. Aber zumindest haben die meisten von ihnen einmal wissentlich und willentlich und im Einverständnis mit der beteiligten Frau zumindest auf dem Papier Verantwortung für die gemeinsamen Kinder übernommen. Das Spektrum unverheirateter Väter reicht von jenen, die »eheähnlich« leben, über Single-Väter, die sich mehr oder weniger gut kümmern, soziale Väter ohne jegliche Rechte bis hin zu den erwähnten Erzeugern. Solange lediglich die überholten Kategorien »verheiratet« oder »ledig« gelten, werden per Gesetz entweder die »guten Väter« diskriminiert oder »bösen Vätern« eröffnen sich Möglichkeiten, die sie besser nicht haben sollten.

Dass Frauen bisher entscheiden konnten, um welchen Typ es sich beim Vater ihres Kindes handelt und ob er das Sorgerecht bekommen soll, war unter diesen Umständen nicht das Schlechteste.

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