Keine Konsequenzen für die Polizei
Rechtsanwältin Ulrike Donat über juristische Erfolge mit beschränkter Wirkung
Zweimal in sieben Tagen haben Gerichte die Rechte von Demonstranten gestärkt. In Berlin wurde das standardmäßige Filmen friedlicher Versammlungen durch die Polizei für rechtswidrig erklärt, da eine Abschreckungswirkung nicht auszuschließen sei. Geklagt hatte unter anderem die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg, die wenige Tage später den nächsten juristischen Erfolg verkündete: Das Verwaltungsgericht Schwerin gab einer Klage zweier Vorstandsmitglieder im vollen Umfang recht. Sie waren im Jahr 2007 auf dem Weg zu den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm von der Polizei mit 25 weiteren Gorleben-Gegnern auf der Autobahn gestoppt und festgenommen worden. Ingewahrsamnahme und Behandlung in Gewahrsam seien rechtswidrig gewesen, stellte das Gericht drei Jahre später fest. (ND)
ND: Nach drei Jahren haben Ihre Mandanten vor Gericht recht bekommen. Was nützen Urteile wie diese im Nachhinein? Die G8-Gegner sind am Demonstrieren gehindert worden, die Polizei hat erreicht, was sie wollte.
Donat: Grundrechte kann man nur schützen, wenn man sich gegen Übergriffe wehrt. Urteile wie diese ziehen Grenzen für polizeiliches Handeln und polizeiliches Begehren. Im nächsten Konflikt können wir damit wedeln nach dem Motto: Da durftet ihr das auch nicht. Wenn man die Grundrechte nicht ab und zu mittels einer Klage wieder in Erinnerung holen würde, wären sie schon viel mehr erodiert.
Stört es die Polizei überhaupt, wenn festgestellt wird, ihr Einsatz war rechtswidrig?
Das schmerzt die Polizei schon. Zum Beispiel hat man in Berlin nach dem Urteil zur Videoüberwachung sofort gesagt, wir müssen das Gesetz ändern, damit wir dürfen, was wir möchten.
Auf das G8-Urteil mussten wir lange warten. Das Verfahren wurde auf die lange Bank ...
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