nd-aktuell.de / 11.08.2010 / Ratgeber / Seite 7

Rasende Radler riskieren den Auto-Führerschein

Radfahren

Radfahren erlebt derzeit einen Boom. Es ist »in«, an lauen Sommerabenden Public-Viewing-Arenen, Straßencafés und Biergärten auf zwei Rädern anzusteuern. Mancher nimmt es dabei mit den Verkehrsregeln nicht so genau, ignoriert Stoppschilder oder kümmert sich nicht um rote Ampeln. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss wird häufig als Kavaliersdelikt eingestuft.

Was viele nicht wissen: Radfahrer riskieren ihren Autoführerschein, wenn sie auf dem Rad die Verkehrsregeln übertreten, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Das Flensburger Verkehrszentralregister macht keinen Unterschied zwischen Punkten, die man als Auto- oder als Radfahrer erhalten hat.

Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet, die länger als eine Sekunde Rot zeigte, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Radfahrer mit Pkw-Führerschein zahlen sogar das Doppelte. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Im Vergleich zu den vier Punkten, die ein Autofahrer für das gleiche Vergehen kassiert, kommen sie damit noch glimpflich davon.

Die Punkte können sich schnell summieren. Hindert ein Radfahrer Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens, sind vier Punkte fällig. Wer sich selbst von geschlossenen Bahnschranken nicht in seinem Vorwärtsdrang bremsen lässt, muss bluten: Für dieses Delikt sind circa 350 Euro zu berappen, hinzu kommen ebenfalls vier Punkte in der Flensburger Kartei.

Besonders gefährdet sind Inhaber des Führerscheins auf Probe, wenn sie allzu sorglos mit dem Rad unterwegs sind. Denn jedes Verkehrsdelikt, das einen Punkt zur Folge hat, gilt als so genannter A-Verstoß, in dessen Folge ein Aufbauseminar angeordnet werden kann. Wird die Nachschulung nicht erfolgreich abgeschlossen, liegt der Führerschein erst einmal auf Eis.

Das gilt erst recht für Verkehrsteilnehmer mit einem üppigen Punktekonto. Erreicht der Fahrer 18 Punkte, muss er seinen Führerschein abgeben und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung erscheinen. Das Gleiche gilt bei einem Alkoholverstoß mit mehr als 1,6 Promille. Auch hier fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Was Fahrer bei hohem Punktestand tun können, um noch einmal Punkte abzubauen, und wie eine angeordnete medizinisch-psychologische Begutachtung abläuft, erfahren Interessierte bei regelmäßig angebotenen Informationsveranstaltungen der DEKRA-Begutachtungsstellen für Fahreignung.