nd-aktuell.de / 11.08.2010 / Ratgeber / Seite 6

Aussteigen und »riestern«?

Staatliche Förderung

Ein Kind verändert das Leben. Scheiden Vater oder Mutter wegen der Kinderbetreuung vorübergehend aus dem Berufsleben aus, werden sie trotzdem so behandelt, als würden sie ein durchschnittliches Einkommen erwirtschaften und entsprechende Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Daher ist es möglich, während dieser Zeit in einen Riester-Vertrag einzuzahlen. Das heißt, aufgrund der automatischen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein Elternteil den Anspruch auf die kompletten staatlichen Zulagen für geförderte Altersvorsorge. In der Regel ist die Mutter die Bezieherin der Kinderzulage, aber auf Antrag kann diese Zulage auch dem »riesternden« Vater gutgeschrieben werden. Im Normalfall genügt dabei die Einzahlung des Mindestbeitrags pro Jahr von 60 Euro in den Riester-Vertrag.

Dieser relativ kleine finanzielle Aufwand bringt immerhin ein jährliches Geldgeschenk vom Staat in Höhe von mindestens 454 Euro: 154 Euro pro Jahr eigene Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage. Sind schon Kinder da, kommen pro kindergeldberechtigtem Kind noch einmal 300 Euro hinzu. Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, sind es allerdings »nur« 185 Euro.

Gehen Vater oder Mutter nach drei Jahren Kindererziehungszeit wieder in den Job zurück, sollten sie darauf achten, dass die Beiträge für den Riester-Vertrag wieder angepasst werden, um sich die vollen Zulagen zu sichern. Dann müssen mindestens vier Prozent des Bruttolohns abzüglich der staatlichen Zulagen pro Jahr in den Altersvorsorge-Vertrag fließen.

CHRISTINA FISCHER