nd-aktuell.de / 12.08.2010 / Brandenburg / Seite 13

Freispruch: Missbrauch nicht erwiesen

(dpa). Mit einem Freispruch endete am Mittwoch ein Prozess für einen 48-Jährigen, der wegen Missbrauchs seines Sohnes bei dessen Besuch im Gefängnis angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft ohne Bewährung verlangt. Trotz des Urteils bleibe ein ungutes Gefühl zurück, sagte die Richterin, aber der schwere Vorwurf habe sich nicht erwiesen. Der einschlägig vorbestrafte Sexualtäter hatte vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten die Beschuldigungen bestritten.

Der gelernte Maler verbüßt seit 2005 eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Stieftöchtern. Am 4. April 2009 hatten ihn seine Ehefrau und sein elfjähriger Sohn bei einem Familientag in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel, dem größten Männergefängnis Deutschlands, besucht. Nach Angaben des Angeklagten sei das verhaltensgestörte Kind wegen eines Streits um das Fernsehprogramm bockig gewesen. Der Junge habe sich selbst die Hose heruntergezogen. Er habe das Kleidungsstück hochgezogen und das Kind getröstet, das auf seinem Schoß lag.

Ein Mithäftling und dessen Freundin wollen vom Gang aus beobachtet haben, wie der Gefangene das nackte Gesäß des Jungen unsittlich berührt habe. Der 32-jährige Häftling hatte Anzeige erstattet. Die beiden Augenzeugen haben den Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts nicht absichtlich belastet. Bei ihrem kurzen Blick in der Zelle hätten sie zwar eine Handbewegung auf dem entblößten Gesäß gesehen, urteilte die Richterin. Sexuelle Handlungen habe das Paar aber nicht geschildert.