DGB-Protest gegen Neonazis verboten

Gewerkschaft legt vor Gericht Beschwerde ein

Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover zu Gunsten eines Neonaziaufmarsches hat zu Empörung bis in die Hauptstadt geführt.

Hannover (Agenturen/ND). Neonazis dürfen am Wochenende im niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf aufmarschieren, der DGB aber nicht dagegen protestieren: Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover große Empörung ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte am Freitag: »Dies ist ein auf beunruhigende Weise parteiisches Urteil, dessen rechtliche Begründung nicht überzeugt.« Eine solche juristische Parteinahme sei angesichts der deutschen Geschichte erschütternd.

Der zuständige Landkreis Schaumburg hatte zunächst beide Demos untersagt, weil nach seiner Einschätzung nicht genügend Polizisten verfügbar sind, um mögliche Auseinanderse...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.