nd-aktuell.de / 17.08.2010 / Wirtschaft und Umwelt

Google Street-View

Widerspruchsfrist ist gestartet - Probleme mit dem Onlineformular

Hamburg (dpa/ND) - Google hat ein Online-Formular bereitgestellt, mit dem Mieter und Eigentümer ihre Häuser vor dem Start des umstrittenen Dienstes Street View unkenntlich machen lassen können. Allerdings kann das Online-Tool unter der Webadresse http://www.google.de/streetview[1] nicht mit dem häufig verwendeten Internet Explorer aufgerufen werden, sondern es erscheint nur auf anderen Browsern. Der Internet Explorer von Microsoft wird von einem hohen Prozentsatz der Web-Anwender in Deutschland zum Surfen im Web genutzt.

Google räumt Betroffenen in den angekündigten 20 Städten in Deutschland, in denen Street View später in diesem Jahr starten soll, vier Wochen Zeit ein, um die Bilder der Häuser vorab unkenntlich zu machen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte im "Hamburger Abendblatt" Google auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte Vier-Wochen-Widerspruchsfrist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner. Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, kritisierte Aigner. Google habe damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt.

Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe "jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit", die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. "Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt." Die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege seien nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden. Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse.

Links:

  1. http://www.google.de/streetview