nd-aktuell.de / 25.08.2010 / Ratgeber / Seite 7

Diskriminiert

Kurz

Ein Gerichtsvollzieher, der Mitglied der »Bandidos« ist, darf nicht allein deswegen von seinen Aufgaben »entbunden« und versetzt werden. Solange der Gerichtsvollzieher nicht selbst kriminell ist, sondern dem Motorradklub nur eine Immobilie als Klubheim vermietet, schadet dies dem öffentlichen Dienst nicht. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 12 L 461/10)