50 Mündel pro Vormund

Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet

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Berlin (epd/ND). Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Ziel des Entwurfs sei es vor allem, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu seinem Mündel zu stärken, teilte das Bundesjustizministerium mit.

Künftig soll der Vormund in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem betreuten Kind oder Jugendlichen aufnehmen. Unzureichende persönliche Kontakte können zur Entlassung des Betreuers führen. Der Vormund hat die Pflicht, das Kind persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten. Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen statt wie bislang bis zu 120 Kinder. Mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens könne Kindern ein besserer Schutz gewährt werden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Begrenzung der Vormundschaftsfälle auf 50 pro Person hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Auf Grundlage dieser Empfehlungen hatte sich bereits Leutheusser-Schnarrenbergers SPD-Amtsvorgängerin Brigitte Zypries noch kurz vor der Bundestagswahl im September 2009 für Gesetzesänderungen ausgesprochen.

Einer der Auslöser für die Gesetzesnovelle war der Fall des zweijährigen Kevin, der im Jahr 2006 in Bremen von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden war. Kevins Vormund musste mehr als 200 Kinder betreuen.

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