Textildiscounter KiK zieht Klage gegen Obdachlosenzeitung "Hinz&Kunzt" zurück
Der Anwalt des in Bönen bei Dortmund ansässigen Textilkonzerns, Walter Scheuerl, hatte daraufhin beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Nach Angaben von "Hinz&Kunzt" behauptete er, dass die vier Näherinnen nicht in Fabriken gearbeitet hätten, die KiK belieferten. Der NDR hatte bereits im April eine Fernsehreportage zu dem Thema ausgestrahlt, die Obdachlosenzeitung druckte den Artikel im Mai.
NDR und "Hinz&Kunzt" legten in Parallelverfahren Widerspruch gegen die Unterlassungsverfügung ein. Außerdem flog das NDR-Team noch einmal nach Bangladesch und kam mit neuen Beweisen für die Darstellung zurück, dass die Näherinnen für KiK arbeiteten. Das Hamburger Landgericht hob daraufhin die einstweilige Verfügung gegen den NDR weitestgehend auf.
"Hinz&Kunzt"-Chefredakteurin Müller erklärte: "Jetzt ist erwiesen, dass KiK mit dreisten Lügen versucht hatte, den NDR und 'Hinz&Kunzt' unglaubwürdig und mundtot zu machen.
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