nd-aktuell.de / 01.09.2010 / Ratgeber / Seite 3

Gebrauchsrecht ist keine Gebrauchspflicht

Anwesenheit in der Wohnung

Wer eine Wohnung gemietet hat, ist nicht verpflichtet, die Räume auch ständig zu bewohnen, was bei längerer Abwesenheit im Ausland durchaus möglich sein kann. Gebrauchsrecht ist keine Gebrauchspflicht. Der abwesende Mieter muss allerdings dafür sorgen, dass seine mietvertraglichen Pflichten alle erfüllt werden und die Mietsache keinen Schaden durch seine Abwesenheit erleidet.

Dritten darf der Aufenthalt in der Wohnung zur Betreuung gestattet werden. Geschieht das nicht, muss ein Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson oder beim Vermieter hinterlegt werden.