Markus S. wegen Mordes verurteilt

Prozess um Tod von Dominik Brunner ging in München zu Ende

  • Lesedauer: 3 Min.
Für die Richter war es Mord: Im Brunner-Prozess hat das Landgericht München die beiden jungen Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt.

München (dpa/ND). Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München I die Schläger zu langen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Mordes. Mit seinem Urteil folgte das Gericht am Montag annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Der 19-jährige Haupttäter Markus S. bekam neun Jahre und zehn Monate Haft wegen Mordes. Das Gericht blieb damit nur zwei Monate unter der höchstmöglichen Jugendstrafe. Gegen Sebastian L. (18) verhängte die Jugendkammer sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil er sich schützend vor die Schülergruppe gestellt hatte.

Am 12. September 2009 hatten die beiden jungen Männer eine Gruppe Teenager in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Schüler. »Er hörte nicht weg«, sagte Baier in der Urteilsbegründung. »Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, ›der Spastiker‹, sich einmische.« An dem Bahnsteig am S-Bahnhof Solln habe sich Brunner »wie ein menschliches Schutzschild« vor die verängstigten Schüler gestellt und dann aus Notwehr als erster zugeschlagen. »Brunner durfte von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der beiden Angeklagten ausgehen.« Die beiden seien gemeinsam brutal auf ihn losgegangen. Markus S. trat ihn gegen den Kopf und gegen den Bauch, als er bereits am Boden lag – beide Tritte hätten Gutachtern zufolge lebensgefährlich sein können.

Während Sebastian L. Brunner nur habe verletzen wollen, habe Markus S. als der Aggressivere den Tod Brunners in Kauf genommen. »Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen«, sagte Baier.

Sebastian L. habe während der Schlägerei versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden 50-Jährigen wegzuziehen. »Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig«, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden. Zudem habe er im Prozess aufrichtige Reue gezeigt. Bei Markus S. hingegen fehle dieses Bewusstsein bis heute. Noch in der Untersuchungshaft habe er Unverständnis geäußert, warum sich Brunner eingemischt habe.

Brunner starb schließlich nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.

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