Francos Erbe kommt vor Gericht

Verbrechen werden auch in Argentinien verfolgt

  • Jürgen Vogt, Buenos Aires
  • Lesedauer: 2 Min.
Menschenrechtsverbrechen während der spanischen Franco-Diktatur können in Argentinien strafrechtlich verfolgt worden. Ein Berufungsgericht in Buenos Aires hat jetzt die Wiederaufnahme eines Verfahrens angeordnet.

Bei dem Verfahren geht es um zwei Hinrichtungen während der Zeit des spanischen Bürgerkrieges (1936 bis 1939) und die folgende Franco-Diktatur bis 1975. Das Gericht der ersten Instanz muss jetzt prüfen, ob die angezeigten Verbrechen in Spanien verfolgt werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist Argentiniens Justiz zur strafrechtlichen Aufarbeitung verpflichtet. Geklagt hatten der 90-jährige Darío, dessen Vater Bürgermeister von Castro de Rei in Galizien war und 1937 ermordet wurde, und Inés García Holgado, deren Großonkel als Bürgermeister von Salamanca 1936 erschossen wurde.

Rivas und García Holgado hatten mit zehn argentinischen Menschenrechtsgruppen im April die Klagen beim Bundesgericht in Buenos Aires gegen 13 noch lebende Minister des Franco-Regimes eingereicht. Das Gericht hatte jedoch im Mai befunden, es wäre unmöglich, die Fälle zu verhandeln. Dem Einspruch dagegen wurde am Freitag statt gegeben.

Die Klage war eine konkrete Unterstützung des spanischen Ermittlungsrichter Baltasar Garzón. Zur Erinnerung: Seit Mitte der 1990er Jahre wandten sich Opfer der chilenischen und argentinischen Diktaturen der 70er Jahre um Hilfe an die spanische Justiz. Der Höhepunkt war zweifellos 1999, als Garzón den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet in London mit einem internationalen Haftbefehl vorübergehend unter Hausarrest stellen konnte.

Garzón hatte im Oktober 2008 ein Verfahren wegen der Menschenrechtsverbrechen während des spanischen Bürgerkrieges und der Franco-Diktatur eingeleitet. Nur zwei Monate später waren ihm die Ermittlungen von der spanischen Staatsanwaltschaft verboten worden. Im Januar 2009 wurde gegen Garzón Klage eingereicht. Ihm wird vorgeworfen bei den Verfahren wegen der Verbrechen der Franco-Diktatur ein Amnestiegesetz missachtet zu haben. Seit Mai 2010 ist er »wegen Überschreitung seiner Befugnisse« suspendiert.

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