nd-aktuell.de / 15.09.2010 / Ratgeber / Seite 6

Für Steuerrückstände aufkommen?

Grundstückskauf

Alle, die planen, ein bebautes Grundstück zu kaufen, sollten vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat. Hat er das nicht, muss der neue Besitzer für die Rückstände aufkommen. Sind Rückstände vorhanden, sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Besitzer diese noch vor der Beurkundung bezahlt und die Zahlung mit einer Quittung nachweist, so die Notarkammer Berlin. Möglich ist, dass ein Teil der Kaufsumme zur Zahlung der Rückstände genutzt wird.

Käufer und Verkäufer sollten sich ebenfalls bei der Gemeinde erkundigen, ob Erschließungsmaßnahmen geplant sind und ob diese gegebenenfalls schon begonnen, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Denn ob Käufer oder Verkäufer für die Maßnahmen aufkommen müssen, hängt entscheidend davon ab, wann die Erschließungsmaßnahmen bautechnisch gestartet wurden. Für alle Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung angefangen wurden, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind und noch keine Rechnung vorliegt.

www.deutsche-notarauskunft.de[1]

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