nd-aktuell.de / 15.09.2010 / Ratgeber / Seite 4

In die Lehre »schnuppern«

Berufsausbildung

Jahr für Jahr stehen Schulabgänger vor der Entscheidung, wie es nun weiter gehen soll. Wer sich über seinen weiteren Werdegang klar werden will, ist nicht schlecht beraten, vorher eine sogenannte Schnupperlehre zu absolvieren, die viele Betriebe anbieten. Darauf macht zum Beispiel die SIGNAL IDUNA Gruppe aufmerksam.

Eine »Schnupperlehre« dauert zumeist zwischen ein und zwei Wochen, innerhalb derer der Azubi auf Zeit einen fundierten Blick hinter die Kulissen eines Betriebes werfen kann. Hier kann er sehen, ob ihm der gewählte Beruf liegt und wie er im Team klar kommt.

Zudem bietet sich häufig die Möglichkeit, in mehrere Berufsbilder hineinzuschnuppern. Viele Betriebe sehen es im Übrigen wohlwollend, wenn aus dem Lebenslauf hervorgeht, dass sich ein Lehrstellenbewerber vorher schon mal im Rahmen einer Schnupperlehre engagiert hat und sich nicht einfach auf blauen Dunst hin bewirbt.

Doch wo gearbeitet wird, passieren Fehler, und so kann auch ein Missgeschick während einer Schnupperlehre oder eines Schülerpraktikums weitreichende Folgen haben – bis hin zum wirtschaftlichen Ruin. Mit der Haftpflichtversicherung der genannten Versicherung und anderer sind diese Schäden bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt: in der Tarifvariante »Exklusiv« bis zu 15 Millionen Euro.

Der Versicherungsschutz umfasst darüber hinaus zum Beispiel Schäden im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten oder durch Teilnahme am fachpraktischen Unterricht. Es sind auch Schäden durch sogenannte deliktunfähige Personen bis zu einer Höhe von 5000 Euro mitversichert.