nd-aktuell.de / 17.09.2010 / Politik

Eilentscheidung: Anti-Atomkraft-­Demo beginnt und endet nicht vor dem Reichstag

Berlin (dpa/bb) - Die Anti-Atom-Demonstration an diesem Samstag darf nicht auf der Wiese vor dem Reichstag stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Auflage der Versammlungsbehörde im Eilverfahren bestätigt, teilte das Gericht am Freitag mit (Beschluss der Kammer: VG 1 L 248.10).

Auftakt- und Abschlusskundgebung sollen nun auf dem Washingtonplatz am Hauptbahnhof stattfinden. Danach soll der Demonstrationszug das Regierungsviertel umzingeln. Die Veranstalter kündigten an, gegen das Verbot der Kundgebungen auf der Reichstagswiese weiter gerichtlich vorzugehen. Es bleibe aber aus organisatorischen Gründen bei der jetzt festgelegten Demonstrationsroute.

Zwar umfasse das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich auch das Recht der freien Ortswahl; es berechtige jedoch nicht dazu, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Eine öffentliche Grünanlage dürfe nach dem Grünanlagengesetz nur schonend benutzt werden; Anpflanzungen dürften nicht beschädigt werden.

»Während die Bundesregierung längere Laufzeiten für Atomkraftwerke und noch mehr Atommüll zulassen will, stellt das Verwaltungsgericht den Schutz der Grünfläche über das Demonstrationsrecht«, kritisierte das Veranstalterbündnis.

»Wenn wir es einem gestatten, müssen wir es allen gestatten«, sagte Sprecher Stephan Groscurth der Nachrichtenagentur dpa. Bei der dann zu erwartenden Häufung von Versammlungen könne sich der Rasen nicht mehr dauerhaft regenerieren.

Die Auftaktkundgebung beginnt am Samstag um 12.00 Uhr auf dem Washingtonplatz. Ab 13.00 Uhr wird sich von dort aus die Demonstration in Bewegung setzen. Die Abschlusskundgebung soll von 16.00 bis 18.00 Uhr ebenfalls auf dem Washingtonplatz stattfinden.