nd-aktuell.de / 22.09.2010 / Ratgeber / Seite 5

Plan, Vertrag

Baurat

Ob ein Haus mängelfrei gebaut und übergeben wird, kann der Bauherr nur dann nachvollziehen, wenn umfassende und vollständige Unterlagen über alle Phasen des Hausbaus hinweg vorliegen. Bauherren gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass sie das Recht auf alle dazu notwendigen Unterlagen haben. Dass dem nicht so ist, hat ein Urteil des Landgerichts Krefeld (vom 11. Dezember 2008, Az. 2 O 56/08) gezeigt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Bauträger nur dann verpflichtet, dem Verlangen des Erwerbers zu folgen, wenn dieser ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen kann. Die Nachweispflicht aber liegt beim Bauherren – und die juristischen Hürden für die Beweisführung sind hoch. Die Experten vom Bauherren-Schutzbund e. V. raten deshalb, bei Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall einen Passus in den Bauvertrag bzw. den Bauträgervertrag aufzunehmen, der die Herausgabe notwendiger Unterlagen vom Unternehmer an den Bauherren klar regelt. Vorher sollte keine Unterschrift geleistet werden.

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