nd-aktuell.de / 24.09.2010 / Politik / Seite 10

Gemeinsame Front gegen Dumpinglöhne

Dänemark: Arbeitgeber für Gewerkschaftsaktion

Andreas Knudsen

Seit dem Sommer kämpfen die dänischen Gewerkschaften 3F und Industrie-Bau gegen ein Renovierungsprojekt in Nordjütland. Denn auf der Baustelle in Brønderslev sind polnische Handwerker zur Hälfte des Lohnes eines dänischen Kollegen beschäftigt. Weder sie noch ihr Arbeitgeber, eine in Polen registrierte, aber im dänischen Besitz befindliche Firma, zahlen Steuern in Dänemark. Seit Juli stehen Blockadeposten von Gewerkschaftern vor der Baustelle, unterstützt von lokalen Handwerksmeistern.

Zum ersten Mal befürwortet der Arbeitgeberverband Bau, in dem ca. 6000 dänische Firmen vereint sind, den Gewerkschaftsprotest gegen eine Dumpingfirma. Beide Seiten unterstreichen, dass sie nicht prinzipiell gegen ausländische Arbeitskräfte kämpfen, sondern um faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Tarife, Steuern und Abgaben sind in Dänemark deutlich höher als in Polen, finanzieren jedoch einen gut ausgebauten Sozialstaat, dessen ökonomisches Fundament durch die fehlenden Einnahmen untergraben wird.

Einer Blockade sind enge juristische Grenzen gesetzt, soll sie legal bleiben. Das EU-Recht gewährt die freie Beweglichkeit der Arbeitskraft und die Ausführung von Arbeit durch ausländische Firmen. Nach dem umstrittenen Laval-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2007 liegt es an den Gewerkschaften zu beweisen, dass Tarife unterlaufen werden. Würden sie um die volle Anerkennung dänischer Tarife kämpfen, könnten sie von dem Unternehmen wegen Einschränkung des freien Wettbewerbs verklagt werden. Darauf stehen spürbare Strafen. Und so müssen Arbeitnehmer derzeit mit unterschiedlichen, teils diskriminierenden Lohn- und Arbeitsbedingungen je nach Herkunftsland der ausländischen Arbeitskraft leben.

Bei der Implementierung des Urteils in dänisches Recht wurde eine B-Version der bestehenden dänischen Tarife beschlossen. Ausländische Firmen sind demnach verpflichtet, den Lohn der wichtigsten Mindesttarifvereinbarung zu zahlen. Auf anderen Gebieten können die Arbeitsbedingungen dagegen denen des Heimatlandes folgen und damit ausländische Arbeitskräfte weiterhin billiger machen als dänische. Zur Kontrolle dieser Regelung müssen sich ausländische Firmen, die in Dänemark aktiv sind, bei einem zentralen Register anmelden. Der Erfolg ist allerdings bescheiden. Die Behörde schätzt, dass von rund 1800 Firmen nur 230 registriert sind. »Das Register funktioniert nicht. Deshalb haben die Gewerkschaften kaum Möglichkeiten, Druck auf einen ausländischen Arbeitgeber auszuüben«, sagt Lars Storr-Hansen, Direktor des Arbeitgeberverbands Bau.