Gewichtsangabe auch auf verpackten Backwaren
Verbraucherinfos
u Auf verpackten Backwaren wie Apfeltaschen und Schoko-Croissants muss ab einer Füllmenge von 100 Gramm das Gewicht angegeben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden und damit die Klage einer Unternehmensgruppe abgewiesen, die in Deutschland mehrere hundert Einzelhandelsmärkte betreibt.
Die Angabe des Gewichts diene »dem legitimen Ziel der Verbraucherinformation«, hieß es zur Begründung des Koblenzer Urteils (OVG, Az. 6 A 10624/10). Sie erleichtere dem Käufer den Preisvergleich bei ähnlichen Produkten.
Das Landesamt für Mes...
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