nd-aktuell.de / 05.10.2010 / Gesund leben / Seite 17

Neue ADHS-Therapie

Richtlinien für Methylphenidat geändert

Bei der Behandlung von ADHS-Kindern darf nicht mehr zuerst ein Medikament mit dem Wirkstoff Methylphenidat verordnet werden, beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA).

Künftig ist es unzulässig, Kinder, die an einer Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) erkrankt sind, sofort medikamentös zu behandeln. »ADHS-Kinder brauchen Spezialisten für Verhaltensstörungen, damit eine Behandlung erfolgreich ist«, so Peter Lehndorfer von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der GBA habe der fahrlässigen Verordnung von Ritalin einen Riegel vorgeschoben.

Die Diagnose und Behandlung von ADHS bei Kindern und Jugendlichen weist nach Expertenmeinung seit Jahren gravierende Mängel auf. »ADHS wird vorschnell diagnostiziert und einseitig medikamentös behandelt«, kritisiert Lehndorfer. Von 1997 bis 2006 stieg die Menge der verordneten Tagesdosen um das Zehnfache. Die geänderte Arzneimittel-Richtlinie schreibt jetzt vor, dass· eine Behandlung von ADHS ohne Medikamente beginnen muss. Methylphenidat darf erst eingesetzt werden, wenn die nicht-medikamentöse Behandlung erfolglos blieb, und nur in Verbindung mit psychologischer, pädagogischer und sozialer Therapie. Zu den Nebenwirkungen von Methylphenidat gehören Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, emotionale Labilität und langfristig ein geringeres Körperwachstum.

ADHS wird bei rund fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland diagnostiziert. ND