nd-aktuell.de / 06.10.2010 / Ratgeber / Seite 6

Wehrdienst

Kindergeld 2

Die Eltern eines studierenden Sohnes erhalten für ihn Kindergeld auch über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus, während er Wehrdienst oder Zivildienst leistet; das gilt für die gesamte Zeit, auch dann, wenn der Student den Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und daher für den ersten Monat der Dienstzeit Kindergeld gezahlt wurde (BFH, Az. III R 4/10).