nd-aktuell.de / 06.10.2010 / Ratgeber / Seite 4

Unterschiedliche Regelungen in Europa und den USA

Au-pair-Aufenthalt

Die USA, Frankreich und England sind die klassischen Länder für deutsche Au-pairs. In der EU ähneln sich die Regelungen dafür. In den USA gelten andere Bestimmungen.

Au-pair in Frankreich

Dafür muss man zwischen 17 und 27 Jahre, ledig und kinderlos sein. Zur Einreise benötigt man nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Dauer eines Au-pair-Aufenthaltes beträgt zwischen sechs und zwölf Monaten (im Sommer auch nur drei Monate möglich). Um länger als drei Monate in Frankreich bleiben zu können, benötigt man als EU-Bürger in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung.

Die Arbeitszeit eines Au-pairs beträgt in Frankreich meist 30 bis 34 Stunden pro Woche. Dabei erhält man ein Taschengeld von 65 Euro pro Woche. Hinzu kommt Babysitting an zwei, drei Abenden pro Woche. Anderthalb Tage pro Woche sind frei.

In Frankreich besteht auch die Möglichkeit des Au-pair-Plus: Maximale Arbeitszeit von 40 Stunden bei entsprechend erhöhtem Taschengeld. Bei sechsmonatigem Aufenthalt gibt's eine Woche bezahlten Urlaub, bei einem Jahr zwei Wochen.

Das Au-pair muss innerhalb von acht Wochen nach der Ankunft von der Gastfamilie bei der französischen Sozialversicherung angemeldet werden. Krankenversichert ist man zwar auch über die eigene Krankenversicherung, doch für die Aufenthaltsgenehmigung ist erforderlich, dass man in Frankreich gesetzlich versichert ist.

Vom Tag der Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung ist das Au-pair unfallversichert. Kosten für die medizinische Behandlung im Krankheitsfall werden erst nach einer Arbeitszeit von insgesamt 60 Stunden übernommen (120 Stunden, wenn das Au-pair älter als 25 Jahre ist). Während der Arbeitszeit ist ein Au-pair automatisch durch die Haftpflichtversicherung der Gastfamilie mitversichert. Unfälle während der Freizeit sind nicht mitversichert.

Sollte das Au-pair das Auto der Gastfamilie benutzen, muss die entsprechende Versicherungsgesellschaft darüber informiert und das Au-pair als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden. Ein Sprachkurs ist während des Aufenthaltes Pflicht.

Die Kündigungsfrist bei einer vorzeitigen Beendigung des Au-pair-Verhältnisses hängt vom Vertrag ab: In der Regel sind es weniger als 14 Tage.

Au-pair in Großbritannien

Für Großbritannien gelten die gleiche Altersgrenzen und Bestimmungen zur Einreise und Aufenthaltsdauer wie in Frankreich. Auch die Bestimmungen zu Arbeitszeit, Taschengeld, Urlaubsanspruch, Kündigungsrecht und Sprachkurs unterscheiden sich kaum. Unterschiede gibt es bei der Versicherung: Um eine Krankenversicherung muss man sich als Au-pair aus der EU in England grundsätzlich nicht kümmern. Man genießt den Schutz des staatlichen Versicherungssystems. Erforderlich ist jedoch eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Au-pair in USA

Die Regeln für Au-pair Aufenthalte in den USA sind vom US Department of State festgelegt. Für ein Au-pair-Jahr in den USA muss man sich an eine entsprechende Organisation wenden.

Zur Einreise ist ein J1-Visum erforderlich, das man mit Hilfe ausgesuchter Vermittlungsorganisationen erhält. Bewerber müssen zwischen 18 und 26 Jahre alt sein. Erforderlich sind Führerschein der Klasse B, mittlere Reife oder Abitur, Englischkenntnisse und ausreichende Erfahrung in der Kinderbetreuung. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist vorzuweisen. Raucher sindschwer vermittelbar. Die Mindestdauer für einen Au-pair-Aufenthalt beträgt ein Jahr.

Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens einer Au-pair-Organistion findet ein Interview mit einem Angestellten der Agentur statt. Hier werden Englischkenntnisse und Eignung als Au-pair geprüft.

Die Kosten einer Au-pair-Vermittlung in die USA sind höher als innerhalb der EU. Enthalten ist aber die Krankenversicherung. Eine Kaution von 500 US-Dollar muss ebenfalls gezahlt werden.

Ein Au-pair erhält in den USA etwa 195 Dollar Taschengeld pro Woche. Die Wochenarbeitszeit darf nicht mehr als 45 Stunden betragen. Pro Woche sind 1,5 Tage frei, ein Wochenende im Monat muss ebenfalls frei sein. Es besteht Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub.

Eine Krankenversicherung ist regelmäßig in den Vermittlungsgebühren eingeschlossen. Selbstbeteiligung ist bei Arztbesuchen üblich. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht wird auch hier empfohlen. In den USA werden Sprach- und Fortbildungskurse mit bis zu 500 Dollar pro Jahr von der Gastfamilie bezuschusst.