nd-aktuell.de / 06.10.2010 / Ratgeber / Seite 2

Kfz-Zuschuss im Ehrenamt

Behinderte

Engagieren sich behinderte Menschen regelmäßig ehrenamtlich, kann dies einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Auto begründen. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Damit sprach das Gericht einer an einer Muskelschwäche erkrankten schwerbehinderten Sozialpädagogin ein für ihre Bedürfnisse angepasstes behindertengerechtes Auto zu.

Die im Rollstuhl sitzende Frau ist bei einer Selbsthilfevereinigung in Baden-Württemberg geringfügig beschäftigt und hält gelegentlich auf Honorarbasis Weiterbildungsseminare ab. Nahezu täglich ist sie zudem für unmündige Menschen ehrenamtlich im Stadt- und Landkreis Heilbronn als Betreuerin tätig.

Dennoch wollte der Landeswohlfahrtsverband der Klägerin keinen Zuschuss für ein behindertengerechtes Auto bezahlen. Die ehrenamtlichen Betreuungs- sowie die Referententätigkeiten würden nur in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Eine Kfz-Hilfe könne aber nur bei einer täglichen Inanspruchnahme geltend gemacht werden, hieß es in der Begründung des Landeswohlfahrtsverbandes.

Dies sah das Sozialgericht Heilbronn in ihrem bereits am 29. Januar 2010 gefällten und am 5. August 2010 veröffentlichten Gerichtsbescheid anders. Behinderte Menschen hätten nicht nur Anspruch, einen angemessenen Beruf ausüben zu können. Auch sonstige angemessene Tätigkeiten müssten ermöglicht werden. Bei einer nahezu täglichen ehrenamtlichen Tätigkeit könne daher eine Kfz-Hilfe in Form eines Zuschusses geltend gemacht werden.

Urteil des Sozialgerichts Gerichts Heilbronn vom 29. Januar 2010, Az. 13 SO 2930/08