Mitgliederstärke entscheidet

Bundesarbeitsgericht kassiert Beschluss zu christlicher Gewerkschaft GKH

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Beschluss des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm gekippt und zurückverwiesen. Nun muss das LAG erneut befinden, ob die christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung tariffähig ist.

Der Rechtsstreit läuft seit Jahren. Die IG Metall hatte die gerichtliche Feststellung der (Nicht-)Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) beantragt, weil sie der Ansicht ist, die GKH sei keine richtige Gewerkschaft. Dabei schließt sie seit Gründung 2003 eifrig Tarifverträge ab – zu manchmal fragwürdigen Konditionen.

Am Dienstag hat nun das BAG im Rechtsbeschwerdeverfahren den Beschluss gefasst, dass das LAG Hamm neu befinden muss, ob die GKH eine richtige Gewerkschaft ist. Die Richter in Hamm hatten im März 2009 eine Beschwerde der IG Metall gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn zurückgewiesen. Beide Instanzen hatten befunden, dass die GKH tariffähig ist. Die IG Metall hatte in ihrem Antrag – wie auch in Verfahren gegen andere christliche Gewerkschaften in der Vergangenheit – das Gegenteil angeführt, weil die GKH nicht über ausreichend Mitglieder verfüge, um Forder...


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