nd-aktuell.de / 08.10.2010 / Brandenburg / Seite 13

Wohnung in der Scharni29 geräumt

Polizei setzt Hundertschaft zur Verschließung eines Stockwerks in alternativem Projekt ein

Peter Münzer
Polizisten gestern Morgen bei der Räumung in der Scharnweberstraße 29
Polizisten gestern Morgen bei der Räumung in der Scharnweberstraße 29

Mit Hilfe einer Hundertschaft der Polizei wurde gestern der erste Stock des Hausprojekts »Scharni29« in Friedrichshain gewaltsam geräumt. Rund 40 UnterstützerInnen hatten sich vor der Haustür versammelt, als um acht Uhr morgens der Gerichtsvollzieher samt acht Mannschaftswagen der Polizei anrückte. Es kam zu einer kurzzeitigen Ingewahrsamnahme. Vier BewohnerInnen, ein Kleinkind und ein im Räumungstitel nicht genannter Untermieter wurden auf die Straße gesetzt. Es blieb eine halbe Stunde, um persönliche Gegenstände aus der Wohnung zu räumen. Danach wurde die Wohnung mit massiven Stahlschlössern verschlossen.

Das Hausprojekt »Scharni29« wurde 1990 besetzt und erhielt im Rahmen der Verhandlungen mit den damaligen Hausbesetzern Mietverträge. Seit Gijora Padovicz das Haus 2001 kaufte und die damaligen Bewohner zwang, einer vom Senat im Rahmen des Projekts »Soziale Stadt« geförderten Sanierung zuzustimmen, ist das Leben im Haus ein Abwehrkampf, wie es ein Bewohner formuliert. Seitdem versuche der Besitzer, sie mit Hilfe von immer neuen Kündigungen aus dem Haus zu drängen. Langwierige Gerichtsverhandlungen führten allerdings vor allem dazu, dass Kündigungen als unbegründet abgewiesen wurden. Allein im ersten Stock entschied das Landgericht Berlin gegen die BewohnerInnen, gab der Kündigung statt und lehnte eine Revision ab. Dagegen klagen die BewohnerInnen zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Draeger nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Nach Ansicht der MieterInnen war es vor allem illegal, den im Räumungsbeschluss nicht genannten Untermieter auf die Straße zu setzen. Nach einem höchstrichterlichen Urteil aus dem Jahr 2008 darf eine Wohnung nicht geräumt werden, wenn sich beim Räumungstermin ein Untermieter in der Wohnung befindet. Dies gelte, so der BGH, auch, wenn dem Untermieter die Wohnung nur zum Zwecke der Verhinderung der Räumung vermietet wurde.

»Es ist ein Skandal, dass die Polizei solch ein rechtswidriges Vorgehen unterstützt«, sagte eine Bewohnerin, die nicht namentlich in einer Zeitung genannt werden möchte. Gegen die Räumung werde man versuchen, gerichtlich vorzugehen.

Laut dem Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne), setze man sich als Bezirk gerne mit den BewohnerInnen zusammen und suche nach Möglichkeiten, das Wohnprojekt zu erhalten. Er warte diesbezüglich auf ein Signal, so Schulz. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, von einem Hausbesitzer, der gegen die Förderauflagen verstoße, Geld zurückzuverlangen. Diese Möglichkeit nehme der Bezirk in letzter Zeit verstärkt wahr.

Momentan sind in Berlin mehrere alternative Wohnprojekte von Räumung bedroht und kämpfen um ihr Überleben.