nd-aktuell.de / 15.10.2010 / Politik / Seite 14

Gesetz auf Vorrat in Bayern

Altersgrenze für OB soll angehoben werden – ab 2020

München (dpa/ND). Bayerische Bürgermeister und Landräte können künftig aller Voraussicht nach über das bisherige Pensionsalter hinaus kandidieren – aber erst ab 2020. Die CSU/FDP-Koalition bereitet nach Angaben aus der CSU-Fraktion ein Gesetz vor, das erst in zehn Jahren angewendet werden soll. So soll jeder Anschein vermieden werden, dass aktuellen Amtsinhabern kurz vor der Pension doch noch eine weitere Amtszeit ermöglicht wird. Konkret soll die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren für Kandidaturen abgeschafft werden. Stattdessen soll das zulässige Höchstalter dem jeweils geltenden Rentenalter angepasst werden. Aktuell wären das 67 Jahre. Da kommunale Wahlbeamte in der Regel sechs Jahre amtieren, könnte ein OB mit 67 noch einmal antreten und bliebe bis 73 im Amt.