nd-aktuell.de / 15.10.2010 / Politik / Seite 5

Vergleich zur Akte Ramelow

Jahrelanger Streit zwischen LINKEN-Politiker und Thüringen beendet

Jahrelang hatte der LINKE-Politiker Bodo Ramelow gegen seine Akte beim Thüringer Verfassungsschutz gekämpft. Jetzt fand der Rechtsstreit mit dem Land Thüringen ein Ende.  

Erfurt (dpa/ND). Nach acht Jahren ist der Streit um die vom Thüringer Verfassungsschutz angelegte Akte über den Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow mit einem Vergleich beigelegt. Die Gespräche zwischen Ramelow und Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) hätten zu einem einvernehmlichen Ende des Rechtsstreits geführt, teilte die Fraktion am Donnerstag mit. »Die Einigung macht deutlich, dass die Datensammlung über mich in Thüringen genauso rechtswidrig war wie die zeitgleiche Sammlung vom Bundesamt«, erklärte der Fraktionschef. Der am 3. November geplante Prozess vor dem Verwaltungsgericht sei damit hinfällig.

Das Thüringer Innenministerium bestätigte die außergerichtliche Einigung, widersprach aber der Darstellung von Ramelow, dass in dem Vergleich die Frage der Rechtswidrigkeit der gesammelten Daten eindeutig bestätigt worden sei. Der Vergleich enthalte keine Feststellung über die Rechtswidrigkeit der Datensammlung durch den Thüringer Verfassungsschutz von 1996 bis 1999, erklärte Ministeriumssprecher Bernd Edelmann. Nach dem Herbst 1999 seien zudem keine weiteren Datenspeicherungen erfolgt. Ramelow und Huber hatten sich bereits vor Monaten außergerichtlich einigen wollen. Es habe Einigkeit bestanden, dass die Unterlagen keinen großen Neuigkeitswert besitzen und vernichtet werden sollten, hieß es. Diese Einigung war jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Juli 2010 wieder infrage gestellt worden. Es hatte im Fall Ramelow geurteilt, dass ein Dossier des Bundesverfassungsschutzes aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden durfte.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt zudem eine Klage der Bundestagsfraktion der LINKEN vor. Diese setzt sich gegen die Überwachung ihrer 53 Mitglieder durch den Verfassungsschutz in der Legislaturperiode 2005 bis 2009 zur Wehr.