nd-aktuell.de / 22.10.2010 / Politik / Seite 2

Hintergrund

»Rentenreform« kurzgefasst

Die Menschen werden im Schnitt immer älter. Deshalb sollen auch französische Arbeitnehmer später in den Ruhestand gehen, sagt die Regierung. Ihr Gesetzentwurf sieht unter anderem folgendes vor:
MINDESTALTER: Das Mindestalter für den Bezug einer vollen Rente wird bis 2018 schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Wer beispielsweise 1952 geboren wurde, soll acht Monate länger arbeiten. Volle zwei Jahre länger müssen all diejenigen arbeiten, die 1956 und später geboren wurden.

BEITRAGSZEITEN: Die volle Rente wird auch jetzt nur ausgezahlt, wenn mindestens 40 Jahre Beiträge bezahlt wurden. Wie es bereits ein Gesetz aus dem Jahr 2003 vorsieht, wird die Beitragsdauer aber verlängert. Grundlage sind die Angaben des Statistikamtes zum Anstieg der Lebenserwartung. Bis 2018 müssen Franzosen für die volle Rente voraussichtlich 41,5 Jahre Beiträge leisten.

SONDERREGELUNGEN: Das Renteneintrittsalter für diejenigen, die nicht auf die volle Anzahl von Beitragsjahren kommen, soll bis 2023 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Diejenigen, die körperlich sehr hart arbeiten oder behindert sind, sollen weiterhin früher als andere in Rente gehen können. Sonderregelungen sind auch für Frauen mit vielen Kindern vorgesehen oder für Früheinsteiger in die Berufstätigkeit.

RENTENFINANZEN: Um das Milliardenloch in der Rentenkasse zu stopfen, ist die stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Kapitaleinkünften geplant. Das französische Rentensystem ist derzeit mit rund 32 Milliarden Euro in den Miesen. Bis 2020 wird das Defizit Schätzungen zufolge auf 45 Milliarden Euro steigen. dpa/ND