Polizei rückt häufiger zu Blechschäden aus

Zahl der Verkehrsunfälle in 2009 gestiegen / Gleichzeitig weniger Personen zu Schaden gekommen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach Jahren des Rückgangs der Unfallzahlen ist es 2009 wieder zu einer Zunahme bei Verkehrsunfällen gekommen. Wie Innenminister Dietmar Woidke (SPD) jetzt mitteilte, gelang es jedoch, den Umfang der Personenschäden weiter zu vermindern.

Seinen Worten zufolge kam es in Brandenburg im Vorjahr zu rund 82 900 Verkehrsunfällen, das waren 1650 mehr als 2008. Im Jahr 2007 hatte die polizeiliche Statistik 84 100 Unfälle registriert.

Zu Personenschäden kam es im vergangenen Jahr bei Verkehrsunfällen in 8613 Fällen, 2008 waren es wenige mehr, 2007 hingegen noch 9581. Darunter waren etwa 300 Todesfälle, so wenige wie zuletzt vor der Wende. Die Unfallzahl mit Sachschaden hat sich zwischen 2008 und 2009 von 72 565 auf 74 276 erhöht. Damit liegt sie aber noch leicht unter den Sachschaden-Fällen in den Vorjahren.

Der SPD-Abgeordnete Christoph Schulze hatte in seiner Anfrage auf einen Bericht der Bundesregierung verwiesen, der zu der Überzeugung gelangte: Brandenburger Autofahrer seien die schlechtesten Autofahrer Deutschlands, weil das Land die meisten Verkehrssünder pro 1000 Einwohner zu verzeichnen hätte.

Etwas verlängert hat sich laut Woidke der durchschnittliche Zeitraum, in dem die Polizei am Unfallort eintrifft. Demzufolge lag diese Frist bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden im Jahr 2008 bei 24,45 Minuten und im Jahr 2009 bei 25,45 Minuten. Schneller war die Polizei laut Woidke, wenn durch einen Verkehrsunfall ein Personenschaden verursacht worden war. Hier sei die Polizei 2008 im Schnitt nach 17,30 Minuten zur Stelle gewesen. Das hat ein Jahr später 18,06 Minuten gedauert.

Vor dem Hintergrund der Debatte, ob die Polizei noch zu jedem Bagatell-Unfall kommen muss, sagte Woidke, die Polizei müsse grundsätzlich jeden ihr bekannt gewordenen Verkehrsunfall aufnehmen sowie am Unfallort alles feststellen, was für die Beurteilung der Unfallbeteiligten von Bedeutung sein könnte. Dazu zählte er die Überprüfung der Fahrerlaubnis, die Einhaltung von Auflagen und Beschränkungen, eine eventuelle Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel.

Angesprochen auf das Problem der Arbeitsüberlastung fügte der Minister hinzu, die Polizei sei »rechtlich gehalten«, Prioritäten zu setzen. Es sei demnach in Ordnung, bei einem Verkehrsunfall mit »Blechschaden« von einer Unfallaufnahme am Unfallort zunächst abzusehen, wenn an anderen Orten Leib, Leben »oder andere höherwertige Rechtsgüter« gefährdet seien. »Unfallbeteiligte müssten bei Sachschadensunfällen auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen«, so Woidke.

Der Minister merkte aber auch an, dass sich ein Unfall nicht auf einen Blechschaden reduzieren lässt: »Jeder Unfallort ist eine potenzielle Gefahrenquelle.« Die Polizei habe im Rahmen der Eilzuständigkeit, die Aufgabe der Sicherung der Unfallstelle, der Verkehrsregelung oder des Erkennens von Gefahren im Straßenraum, die Einfluss auf den Unfall gehabt haben können und beseitigt werden müssen.

Die Polizei sei dazu verpflichtet, den Unfallort aufzusuchen und alle unaufschiebbaren Maßnahmen zu treffen, um die Verdunkelung des Geschehens zu verhindern. »Diese Fakten können auch bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden bei genauer Überprüfung des Sachverhaltes am Ort des Geschehens erkannt werden«, erklärte Woidke. Dazu zählte er die Beeinflussung der Fahrtauglichkeit durch berauschende Mittel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fingierte Verkehrsunfälle und potenzielle Unfallfluchten.

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