nd-aktuell.de / 27.10.2010 / Ratgeber / Seite 3

Keine »Kleinreparatur«

Urteil

Gehen Kippriegel am Fenster kaputt, kann der Vermieter dafür keine Kostenbeteiligung des Mieters verlangen, auch wenn im Mietvertrag die Übernahme von Kleinreparaturen vereinbart wurde. Fenster sind Bestandteil der Mietsache. Urteil des AG Hannover vom 26. Januar 2007, Az. 437 C 15376/06