Vermieter muss für Folgekosten nicht haften
Wasserschaden (1)
Der Mieter wohnte noch nicht lange in der anderen Wohnung, da wurde sie von Wasser überschwemmt: Eine Wasserrohrleitung war undicht. Für die Kosten der Instandsetzung kam die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Weil die Räume in dieser Zeit jedoch nicht bewohnbar waren, zog ...
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