Staatsschutzsenat für drei Länder

Berlin, Potsdam und Magdeburg einigen sich

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/ND). Das Berliner Kammergericht ist künftig auch für alle Straftaten mit terroristischem Hintergrund in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zuständig. Vom nächsten Jahr an wird ein gemeinsamer Staatsschutzsenat an dem Berliner Oberlandesgericht über solche Verfahren aus allen drei Bundesländern entscheiden.

Am Montag unterschrieben die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und ihre Amtskollegen Volkmar Schöneburg (LINKE) aus Potsdam und Angela Kolb (SPD) aus Magdeburg einen entsprechenden Staatsvertrag. Auch wenn es um Spionage geht oder etwa um Embargo-Verstöße, liegt die Zuständigkeit für die strafrechtliche Bewertung bei dem Berliner Gericht.

33 Verfahren in 12 Jahren

»Die Zahl der Staatsschutzverfahren ist in Sachsen-Anhalt sehr niedrig«, sagte Kolb zu den Gründen für die Abgabe entsprechender Kompetenzen. »Ihre Durchführung am Oberlandesgericht Naumburg ist sicherheitstechnisch aufwendig und teuer. Zugleich sind bei Staatsschutzverfahren spezialisierte Kenntnisse bei den zuständigen Richtern notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten sinnvoll.« Schöneburg nannte den Staatsvertrag eine Erfolgsgeschichte. Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Justiz waren in den drei Bundesländern in den vergangenen zwölf Jahren insgesamt 33 Verfahren vor den jeweiligen Staatsschutzsenaten anhängig – davon allein 26 in der Bundeshauptstadt Berlin.

Verlegung nach Moabit

Die Berliner Justizsenatorin von der Aue verwies darauf, dass es in Berlin gute räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren gebe. »Bei höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das Kriminalgericht Moabit verlegen. Das dortige Gerichtsgebäude verfügt über gesicherte Verhandlungssäle und ist durch Gänge direkt mit dem Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden.«

Berlin und Brandenburg sind im Justizbereich schon seit Langem eng verbunden. So gibt es jeweils ein gemeinsames Finanz-, Landesarbeits- , Landessozial- sowie ein Zentrales Mahngericht. Beide Bundesländer unterhalten auch ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht sowie ein Juristisches Prüfungsamt, das für die Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege zuständig ist.

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