nd-aktuell.de / 01.12.2010 / Ratgeber / Seite 8

Mehrwertsteuer mit angeben

Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagenhändler müssen in Anzeigen immer den Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer nennen, auch wenn sich das Angebot an gewerbliche Nutzer richtet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 9. November 2010 veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 99/08).

Der Händler, der über eine Internetplattform Gebrauchtwagen anbot, hatte argumentiert, die Angebote richteten sich ausschließlich an andere Händler, die die Autos exportieren oder weiterverkaufen. Dennoch müssen laut BGH die Preise einschließlich Mehrwertsteuer angeben werden, ansonsten werden Verbraucher irritiert. Die Angebote der Mitbewerber des Beklagten würden sonst in ein ungünstiges Licht gerückt, weil deren Preise teuer erscheinen.