Hartz IV: Menschenwürde für fünf Euro

Schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit drückt Reform durch / LINKE kritisiert geringfügige Regelsatzerhöhung als Sozialdumping

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundestag hat am Freitag in namentlicher Abstimmung die Hartz-IV-Reform beschlossen. Für das umstrittene Gesetz votierten 302 Abgeordnete, 255 stimmten dagegen. Die Reform sieht die Anhebung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene um fünf Euro sowie ein Bildungspaket für Kinder vor.
Was haben Weihnachtsbaum, Haustier und ein Glas Wein gemeinsam? Sie sind nicht im Regelsatz vorgesehen, wie Katja Kipping vorführt.
Was haben Weihnachtsbaum, Haustier und ein Glas Wein gemeinsam? Sie sind nicht im Regelsatz vorgesehen, wie Katja Kipping vorführt.

Hoch her ging es am Freitagvormittag im Bundestag. Das umstrittene Gesetzespaket zur Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes und zum Bildungspaket für arme Kinder erhitzte die Gemüter. Nach einem heftigen Rededuell zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Chef Sigmar Gabriel musste die Sitzung gar unterbrochen werden.

Die Ministerin hatte ihr Bildungspaket verteidigt, das 740 Millionen Euro für Schulbedarf, Nachhilfeunterricht und Freizeitaktivitäten von mehr als zwei Millionen Kindern vorsieht. Erstmals werde etwas für die Bildungschancen armer Kinder getan, behauptete die Christdemokratin. SPD und Grüne hätten dies versäumt, als sie die Hartz-Reformen verabschiedeten, so von der Leyen. Ein Vorwurf, den Gabriel als »Unwahrheit« zurückwies. Gabriel forderte die Regierung auf, mehr Geld in Kitas und Ganztagsschulen zu stecken und »nicht in Bildungspäckchen zu verkleckern«.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth, kritisierte, die Verwaltung des Bildungspakets bedeute »Bürokratie pur«. Tatsächlich plant von der Leyen allein 135 Millionen Euro Verwaltungskosten ein. Das entspricht rund 1300 zusätzlichen Stellen in den Jobcentern.

Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte die viel zu geringe Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose ab Januar 2010 um fünf Euro steigen. Somit erhalten die Betroffenen 364 Euro statt wie bisher 359 Euro. Die Regierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass eine transparente Berechnung der Regelsätze gefordert hatte. Zudem hatten die Richter verlangt, dass die Leistungen ein »menschenwürdiges Existenzminimum« garantieren müssten.

Die Sätze für Kinder ändern sich nicht, sollen aber zukünftig eigenständig ermittelt werden. Bislang bekamen die Kinder – je nach Al– ter – pauschal 60, 70 oder 80 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Nun wird angeblich genau gerechnet. Gregor Gysi bezeichnete das Zustandekommen der neuen Regelsätze als nicht verfassungsgemäß. Die Ermittlung sei »nicht bedarfskonform, sondern haushaltskonform«. Die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, brandmarkte das Vorgehen der Regierung als »Existenzminimum-Dumping«. Alternativrechnungen des Statistischen Bundesamts hätten ergeben, so Kipping, dass der Regelsatz um mindestens 28 Euro höher liegen müsste.

Doch die Fraktionen von Union und FDP zeigten sich ungerührt: 302 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben der Regierung, während 255 dagegen votierten. Nun muss sich der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung am 17. Dezember mit dem Gesetzentwurf befassen. Allerdings fehlt Schwarz-Gelb für die notwendige Mehrheit eine Stimme. Zünglein an der Waage könnten die Grünen sein, die im Saarland zusammen mit CDU und FDP eine Regierung bilden. Der Chef der Saar-Grünen, Hubert Ulrich, betonte am Freitag, dass seine Partei dem Gesetz nur zustimmen werde, wenn die Bundesregierung ein Angebot mit Nachbesserungen vorlegt. Die SPD macht ihre Zustimmung von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns abhängig.

Derweil äußern immer mehr Juristen die Sorge, dass Hartz-IV-Betroffene massenhaft gegen die neuen Regelungen klagen könnten. So befürchtet der Chemnitzer Sozialrichter Martin Israng, dass Betroffene vermutlich die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsätze anzweifeln und klagen werden. »Schon ab Anfang 2011«, so der Jurist gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, drohe »eine neue Klagewelle an den Sozialgerichten, bevor die alte überhaupt abgeebbt war«.

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