Schwierige Rechtsfragen

Ethikrat diskutierte Präimplantationsdiagnostik

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (epd/ND). Bei einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie sie gerade einige Abgeordnetengruppen im Bundestag beabsichtigen, müssten die Regelungen für künstliche Befruchtung voraussichtlich ebenfalls geändert werden. Darauf verwiesen Experten bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates am Donnerstag in Berlin. In Europa ist die genetische Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten.

Der Präsident der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie (ESHRE), Luca Gianaroli, berichtete, dass die PID nur mit einer größeren Anzahl von durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryonen erfolgreich vorgenommen werden könne. In Italien sei die Gendiagnose anfangs nur an zwei Embryonen erlaubt gewesen. »Das war eine Katastrophe«, sagte Gianaroli. Der Mediziner wollte sich nicht auf eine genaue Zahl festlegen, deutete aber an, dass für eine PID mindestens fünf Embryonen nötig wären.

In Deutschland würde dies eine Änderung der Vorschriften für künstliche Befruchtung notwendig machen. Bislang werden pro Zyklus der Frau nur so viele Eizellen befruchtet wie eingesetzt werden sollen, maximal drei.

Der belgische Reproduktionsmediziner Paul Devroey sprach sich bei der Anhörung dafür aus, einer Frau nur einen Embryo einzusetzen, um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. In Belgien ist dies auch nach einer PID so geregelt. Die Präimplantationsdiagnostik ist in Belgien seit 1993 erlaubt, darf aber nur an Universitäten oder Einrichtungen mit einem Zentrum für Reproduktionsmedizin und medizinische Genetik vorgenommen werden.

Wenn ein Paar eine PID vornehmen lassen will, muss es sich von Genetikern, Fortpflanzungsspezialisten und Psychologen beraten und untersuchen lassen. Stimmen alle und eventuell noch eine Ethik-Kommission einer PID zu, muss sich das Paar beim belgischen Gesundheitsministerium registrieren lassen. Das Ministerium erhält einen Bericht über den Verlauf und das Ergebnis. Die PID ist für rund 100 Erkrankungen in Belgien zugelassen. Die Liste werde stetig aktualisiert, sagte Devroey.

Auch in Großbritannien, wo die PID seit 1990 zugelassen ist, gibt es eine Liste von Indikationen. Wenn ein lizensiertes Zentrum eine PID für eine neue Indikation vornehmen will, muss es dies extra beantragen, berichtete die stellvertretende Vorsitzende der britischen Behörde für Fortpflanzung und Embryologie, Emily Jackson. Bei der Frage, ob eine Krankheit in die Liste aufgenommen werde, spiele es auch eine Rolle, wie sie behandelbar sei und wie schwer die Symptome seien.

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