BayernLB lässt Huber & Co. laufen

Verwaltungsrat lehnt Schadenersatzklage ab

  • Lesedauer: 2 Min.
Für die bayerische Politikprominenz werden die Skandale um die Landesbank keine finanziellen Folgen haben.

München (AFP/ND). Die BayernLB verzichtet weitgehend auf Schadenersatzklage gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates im Zusammenhang mit dem Skandal um die Milliardenverluste der Landesbank. Das gab der Vorstand der Bank am Montag in München bekannt. In dem Gremium saßen damals zahlreiche CSU-Größen wie der frühere bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) und der ehemalige CSU-Vorsitzende Erwin Huber. Lediglich beim damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter, Bayerns Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser und Ex-Landesfinanzminister Kurt Faltl-hauser (CSU), traf der Vorstand noch keine Entscheidung. Diese Frage solle voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres entschieden werden, erklärte die Bank.

Hintergrund sind Milliardenverluste durch sogenannte ABS-Investments und die Übernahme der Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Im Fall der ABS-Investments – hypothekengesicherte US-Wertpapiere, die im Zuge der Finanzkrise massiv an Wert verloren – geht der Vorstand davon aus, dass Haftungsansprüche gegen kein früheres Verwaltungsratsmitglied Aussicht auf Erfolg haben. Es habe auf Seiten des Verwaltungsrates keine Pflichtverletzung und kein Verschulden vorgelegen. Im Fall der HGGA-Übernahme liegen dagegen nach Ansicht des Vorstands fahrlässige Pflichtverletzungen vor. Die für Haftungsansprüche notwendige grobe Fahrlässigkeit wurde demnach aber bei den »einfachen« Verwaltungsratsmitgliedern nicht überschritten. Beim damaligen Vorsitzenden des Gremiums und seinem Stellvertreter behalte sich der Vorstand aber wegen der »Schwierigkeit der rechtlichen Bewertung und der Komplexität der Angelegenheit« eine abschließende Bewertung vor.

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