Zulagen beantragen
Wohn-Riester
Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage muss bis Ende des übernächsten Jahres beim Anbieter eingereicht werden: für 2009 also bis spätestens 31. Dezember 2011, für 2010 bis 31. Dezember 2012. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Hierzu muss dem Anbieter die entsprechende Vollmacht erteilt werden.
Außerdem sollte man auch prüfen, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde. Wenn nicht, sollten fehlende Einzahlungen ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.
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