Nur anteilige Kürzung des Elterngeldes
Mutterschaftsgeld
Zwar sei gesetzlich geregelt, dass Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, der Gesetzgeber habe aber nicht bestimmt, wie die Anrechnung genau aussieht, wenn Mutterschaftsgeld nur während eines Teils des Lebensmonats des Kindes bezahlt wird, für den Elterngeld beantragt wird. epd
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