Widersprüche abgelehnt
Auffüllrente
Die Abschmelzung verstoße laut Verfassungsgericht nicht gegen das Grundgesetz, argumentiert die DRV. Die Auffüllbeträge wurden mit der Umbewertung der DDR-Rentner Anfang der 90er Jahre eingeführt. Sie wurden gezahlt, wenn die nach westdeutschem Recht umbewertete monatliche Rente niedriger ausfiel als die Rente nach DDR-Recht.
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