Widersprüche abgelehnt

Auffüllrente

  • Lesedauer: 1 Min.
Rund 42 000 Rentner in den neuen Bundesländern erhalten in diesen Wochen Ablehnungsbescheide von der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV hat die Widersprüche der Ost-Rentner gegen die Abschmelzung der Rentenauffüllbeträge abgelehnt.

Die Abschmelzung verstoße laut Verfassungsgericht nicht gegen das Grundgesetz, argumentiert die DRV. Die Auffüllbeträge wurden mit der Umbewertung der DDR-Rentner Anfang der 90er Jahre eingeführt. Sie wurden gezahlt, wenn die nach westdeutschem Recht umbewertete monatliche Rente niedriger ausfiel als die Rente nach DDR-Recht.

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