Minister kontra Klage-Gebühr

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(ND). Die von CDU-Politikern geforderte Einführung von Gebühren für Klagen an Sozialgerichten hat gestern Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) scharf zurückgewiesen. Er nannte den CDU-Vorschlag, eine Gebühr von 75 Euro zur Verhinderung von angeblich unbegründeten Klagen einzuführen, den »Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit«. Die Gebühr soll es vor allem Hartz-IV-Empfangenden erschweren, ihr Recht einzuklagen. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren dürfe aber nicht vom Geldbeutel abhängig sein, sagte der Minister. Die Hartz-IV-Gesetzgebung der schwarz-gelben Bundesregierung nannte der Minister »handwerklich schlecht«.

Vor den Sozialgerichten in Brandenburg endeten im Jahr 2009 von insgesamt 8382 Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung 51,5 Prozent mit einem Erfolg oder einem Teilerfolg für die Kläger, informierte der Justizminister. 2010 sei nicht mit gravierenden Abweichungen zu rechnen.

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